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Arthur D. Little Analyse: Vierte Überarbeitung des Textes für die vorgeschlagene Änderung der EU-Gasrichtlinie sollte verworfen werden

Frankfurt, 6. Februar, 2019 – Arthur D. Little veröffentlicht heute eine eingehende Analyse der im Februar 2019 veröffentlichten vierten Überarbeitung des Textes für die vorgeschlagene Änderung der Gasrichtlinie der EU-Kommission. Das Kernergebnis der Analyse: Die Änderung behandelt zwar fünf zentrale Fragen, klärt sie aber nur teilweise und führt zudem zu neuen oder verstärkten Problemen.

Insgesamt zielt die nachträgliche Änderung darauf ab, die angeführten Einwendungen einiger Mitgliedsstaaten beizulegen. In Anlehnung an frühere ADL-Berichte wird in der Analyse dargelegt, warum die vorgeschlagene Änderung- es nicht schafft, die Besorgnisse der Mitgliedsstaaten zu beseitigen oder zu mildern und warum Fragen im Zusammenhang mit dem Funktionieren des EU-Gasbinnenmarktes besser im Rahmen der bevorstehenden Überarbeitung der gesamten Gasrichtlinie im Jahr 2020 geklärt werden.

Die nun vierte Anpassung soll fünf Hauptprobleme des vorherigen Entwurfs adressieren:

  • Überwindung des rechtlichen Konflikts zwischen der Richtlinie und dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS). Hier führt die Überarbeitung jedoch zu praktischen Schwierigkeiten, die in Unsicherheit und höheren Kosten resultieren.

  • Ausgeschlossen von der Verordnung sind vorgelagerte Pipelines, die an vorhandene Verarbeitungsterminals und Produktionssysteme angeschlossen sind. Die Überarbeitung löst das Problem, führt jedoch zu einer Diskriminierung von Exporteuren aus verschiedenen Drittländern.

  • Ausnahmen für bestehende Pipelines unter bestimmten Bedingungen: Die Gründe für die Gewährung dieser Ausnahmen sind entweder zu begrenzt oder willkürlich.

  • Der EU Kommission werden durch die Änderung noch größere Befugnisse eingeräumt, Mitgliedsstaaten zu erlauben, Verhandlungen zur Gasversorgung mit Drittländern aufzunehmen.

  • Klärung des Status von Interkonnektoren und die Anwendbarkeit von Netzwerk Codes.  Der Änderungsvorschlag verfehlt es, die Nichtdurchsetzbarkeit von Netzwerk Codes in Bezug auf Pipelines, die als Interkonnektoren mit Drittstaaten verbunden sind, adäquat zu adressieren.

Michael Kruse, Partner bei ADL, betont: „Obwohl diese neue Revision auf den ersten Blick zentrale Probleme bei der Änderung der EU-Gasrichtlinie anzugehen scheint, schafft sie tatsächlich mehr Probleme als sie löst. Sie überträgt größere Befugnisse an die Europäische Kommission, schafft neue praktische Schwierigkeiten und geht nicht auf andere, früher aufgekommene Bedenken ein. Aus diesen Gründen sollte sie verworfen werden und alle Änderungen sollten der bevorstehenden Überarbeitung der Gasrichtlinie im Jahr 2020 vorbehalten bleiben.“

Sie finden den Bericht online unter: www.adl.com/FourthRevGas

Pressekontakt:

Dr. Michael Siemer

Westend Medien GmbH

Wagnerstr. 26

40212 Düsseldorf

Tel: +49 (0)211 17520850

Fax: +49 (0)211 175208517

michael.siemer@westendmedien.de

Arthur D. Little Analyse: Vierte Überarbeitung des Textes für die vorgeschlagene Änderung der EU-Gasrichtlinie sollte verworfen werden

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Frankfurt, 6. Februar, 2019 – Arthur D. Little veröffentlicht heute eine eingehende Analyse der im Februar 2019 veröffentlichten vierten Überarbeitung des Textes für die vorgeschlagene Änderung der Gasrichtlinie der EU-Kommission. Das Kernergebnis der Analyse: Die Änderung behandelt zwar fünf zentrale Fragen, klärt sie aber nur teilweise und führt zudem zu neuen oder verstärkten Problemen.

Insgesamt zielt die nachträgliche Änderung darauf ab, die angeführten Einwendungen einiger Mitgliedsstaaten beizulegen. In Anlehnung an frühere ADL-Berichte wird in der Analyse dargelegt, warum die vorgeschlagene Änderung- es nicht schafft, die Besorgnisse der Mitgliedsstaaten zu beseitigen oder zu mildern und warum Fragen im Zusammenhang mit dem Funktionieren des EU-Gasbinnenmarktes besser im Rahmen der bevorstehenden Überarbeitung der gesamten Gasrichtlinie im Jahr 2020 geklärt werden.

Die nun vierte Anpassung soll fünf Hauptprobleme des vorherigen Entwurfs adressieren:

  • Überwindung des rechtlichen Konflikts zwischen der Richtlinie und dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS). Hier führt die Überarbeitung jedoch zu praktischen Schwierigkeiten, die in Unsicherheit und höheren Kosten resultieren.

  • Ausgeschlossen von der Verordnung sind vorgelagerte Pipelines, die an vorhandene Verarbeitungsterminals und Produktionssysteme angeschlossen sind. Die Überarbeitung löst das Problem, führt jedoch zu einer Diskriminierung von Exporteuren aus verschiedenen Drittländern.

  • Ausnahmen für bestehende Pipelines unter bestimmten Bedingungen: Die Gründe für die Gewährung dieser Ausnahmen sind entweder zu begrenzt oder willkürlich.

  • Der EU Kommission werden durch die Änderung noch größere Befugnisse eingeräumt, Mitgliedsstaaten zu erlauben, Verhandlungen zur Gasversorgung mit Drittländern aufzunehmen.

  • Klärung des Status von Interkonnektoren und die Anwendbarkeit von Netzwerk Codes.  Der Änderungsvorschlag verfehlt es, die Nichtdurchsetzbarkeit von Netzwerk Codes in Bezug auf Pipelines, die als Interkonnektoren mit Drittstaaten verbunden sind, adäquat zu adressieren.

Michael Kruse, Partner bei ADL, betont: „Obwohl diese neue Revision auf den ersten Blick zentrale Probleme bei der Änderung der EU-Gasrichtlinie anzugehen scheint, schafft sie tatsächlich mehr Probleme als sie löst. Sie überträgt größere Befugnisse an die Europäische Kommission, schafft neue praktische Schwierigkeiten und geht nicht auf andere, früher aufgekommene Bedenken ein. Aus diesen Gründen sollte sie verworfen werden und alle Änderungen sollten der bevorstehenden Überarbeitung der Gasrichtlinie im Jahr 2020 vorbehalten bleiben.“

Sie finden den Bericht online unter: www.adl.com/FourthRevGas

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